Tierkennzeichnung

Die Kennzeichnung des Tieres sorgt dafür, dass entlaufene Hunde und Katzen wieder den Weg nach Hause finden. Ebenso schützt die Tierkennzeichnung im Falle eines Diebstahls, wenn es darum geht, das Eigentum an seinem Tier nachzuweisen.

Eine Kennzeichnung ist zudem im grenzüberschreitenden Verkehr sowohl bei der Ausreise als auch bei der Einreise vorgeschrieben. Die Kennzeichnung ist zur Ausstellung eines für die Reise ins Ausland notwendigen EU Heimtierausweises für Tiere unbedingt gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Hunden ist in Nordrhein-Westfalen die Implantation eines Mikrochips verpflichtend, wenn der Hund unter die sogenannte „20/40-Regel“ fällt. D. h. die Verpflichtung gilt bei einem Körpergewicht von mehr als 20 kg und/oder einer Schulterhöhe von mehr als 40 cm.

Die Kennzeichnung des Tieres erfolgt durch einen Mikrochip, der lediglich so groß ist wie ein Reiskorn. Mittels einer kleinen Kanüle wird dieser Mikrochip sanft unter die Haut des Tieres injiziert. Eine Narkose ist nicht erforderlich. Ablesbar ist der Chip mit speziellen Lesegeräten, die jede Tierarztpraxis, Polizei und Tierheim hat.

Nach dem Chippen bietet sich die kostenlose Registrierung des Tieres mit Adresse und Telefonnummer des Besitzers bei einer Registrierungsstelle wie z. B. TASSO e. V. an. Sofern das Tier gefunden oder in einem Tierheim abgegeben wird, kann der Chip ausgelesen und der Tierbesitzer benachrichtigt werden.

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